
Mit dem Begriff Schließanlage bezeichnet man Systeme, bei denen mehrere Schlösser (genauer: die Schließzylinder) miteinander in Bezug stehen. Ein Schlüssel schließt z.B. mehrere Zylinder oder aber ein Zylinder wird von mehreren (unterschiedlichen) Schlüsseln geschlossen. Es können hierbei diverse Zugangsberechtigungen für verschiedene Türen realisiert werden. Von der reinen Gleichschließung (alle Zylinder lassen sich von allen Schlüsseln schließen) bis hin zu komplexen General-Hauptschlüsselanlagen (mehrere Berechtigungshierarchien) sind hier fast alle Kombinationen möglich.
Schließanlagen werden im Normalfall mit Sicherungskarte ausgeliefert. Soll die Anlage später um weitere Zylinder erweitert werden, sollen Ersatzzylinder geliefert werden oder Nachschlüssel bestellt werden, muss die Sicherungskarte der Anlage vorgezeigt werden.
Die meisten Zylinderhersteller haben sich Zylinder, Schließkanal und Schlüsselprofil markenrechtlich schützen lassen. Damit wird bezweckt, dass passende Rohlinge für Schlüsselkopien nur direkt über den Hersteller bezogen werden können und nicht von Drittanbietern frei verkauft werden. In der Theorie lassen sich so Nachschlüssel nur direkt über den Hersteller (nach Legitimierung durch Vorlage der Sicherungskarte) beziehen.
Mittlerweile lassen sich mit teuren Spezialmaschinen viele Schließanlagenrohlinge unabhängig vom Hersteller fertigen. Die Hersteller werten das zwar als Bruch des Patentschutzes, hatten aber bisher vor Gericht keinen Erfolg. Aus diesem Grund werden immer mehr Spezielfeatures in die Schlüsselrohlinge eingebaut, die von diesen Spezialfräsmaschinen nicht kopiert werden können (u.a. Magnetstifte o.ä).
Man unterscheidet zwischen Hauptschlüsselanlagen, Zentralschlossanlagen, Zentral-Hauptschlüsselanlagen und General-Hauptschlüsselanlagen. Außerdem sind auch einfache Gleichschließungen (meist als Sperrschließungen) möglich.
Gleichschließungen zählen ganz streng genommen nicht zu den Schließanlagen. In der Praxis werden sie aber meist dennoch als Schließanlage bezeichnet. Der Begriff "gleichschließend" bedeutet, dass ein Schlüssel mehrere Schlösser (Schließzylinder) öffnen kann. Das bekannteste Beispiel ist hier das Auto: Kofferraum, Tankdeckel, Fahrer- und Beifahrertür werden mit demselben Schlüssel geschlossen.
Neben Schließanlagenzylindern können auch Normzylinder gleichschließend bestellt werden. Hier gibt es dann keine Sicherungskarte und die Schlüssel können überall nachgemacht werden.
Ein Schlüssel ist berechtigt, alle Schlösser einer Anlage zu schließen. Zusätzlich gibt es Einzelschlüssel, die jeweils nur einen Zylinder öffnen können.
Beispiel: Schule. Der Klassenzimmerschlüssel schließt nur ein Klassenzimmer. Der Hauptschlüssel schließt alle Klassenzimmer und den Haupteingang.
Hier gibt es Zentral-, und Einzelschließungen. Einzelschließungen lassen sich nur von dem zugehörigen Einzelschlüssel schließen. Zentralschlösser können von allen Schlüsseln einer Anlage geschlossen werden.
Beispiel: Mietshaus. Die Mieter können Haupteingang, Keller und ihre eigene Wohnung mit ihrem Schlüssel öffnen. Die Wohnung des Nachbarn allerdings nicht. Keller und Haupteingang sind in diesem Beispiel Zentralzylinder.
Kombination von Zentralschloss- und Hauptschlüsselanlagen. Hier existiert sowohl mindestens ein Hauptschlüssel (schließt alle Zylinder) als auch mindestens ein Zentralzylinder (lässt sich von allen Schlüsseln öffnen)
Beispiel: Hotel. Der Schlüssel des Personals schließt alle Türen, der Schlüssel des Gastes schließt neben dem Haupteingang (Zentralzylinder) nur das eigene Hotelzimmer.
Hauptschlüsselanlagen mit weiteren Hierarschiestufen. Einzelschließungen werden zu Gruppen zusammengefasst innerhalb derer ein Hauptschlüssel alle Einzelschließungen schließt. Andere Gruppen verfügen über andere Hauptschlüssel. Übergeordnet gibt es einen Generalhauptschlüssel, der alle Zylinder der Anlage schließt.
Beispiel: Büros, Universitäten, o.ä.